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Allgemeine Bedingungen/Konditionen
1. Mietdauer
Die Miete wird ab dem Tage berechnet, an dem das Aggregat von uns ausgeliefert wird, bis zu dem Tag, an dem uns das Aggregat wieder zur Verfügung steht, d. h., an dem das Aggregat wieder bei uns in Ehingen ist.
2. Sicherheit
Unsere Aggregate sind mit allen mechanischen und elektrischen Sicherungen im Motor- und Generatorbereich ausgestattet und entsprechen den neuesten Richtlinien und Normen.
3. Wartung
Die periodische Wartung der Stromversorgungsaggregate geht auf Kosten des Mieters und muss gemäß Wartungsvorschriften erfolgen. Diese Wartungen werden durch unseren Kundendienst durchgeführt. Wir unterbreiten Ihnen gerne unser kostengünstiges Angebot (siehe auch beigefügte Montageverrechnungssätze „Inland“).
4. Versicherung
Auf Wunsch schließen wir gegen eine Prämie in Höhe von 2,5 % des Mietpreises (inkl. Vers.Steuer) für das Mietaggregat eine Versicherung nach den beiliegenden ABMG 92 ab ausgenommen hieraus sind die Absätze 1. a), f), g) und h) des § 2. Der Selbstbehalt des Mieters bei Schäden beträgt 10%, mind. 250,00 EUR.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Sollten Sie die Anlieferung durch uns wünschen, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot über die Transportkosten.
6. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt alle 14 Tage sowie am Ende des Mietvertrages.
7. Zahlung
Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig.
9. Rabattsätze
Bei längerer Mietdauer können wir Ihnen folgende Rabattsätze anbieten:
Mietperiode > 3 Monate 10 % Rabatt
Mietperiode > 6 Monate 20 % Rabatt
Bei Bedarf unterbreiten wir Ihnen auch gerne ein Angebot über Mietkauf.
10. Sonstiges
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Zusage für die Lieferung und die Preise von der Verfügbarkeit abhängig sind und erst nach Eingang einer schriftlichen Bestellung erfolgen kann.
Wir behalten uns das Recht vor, bei kürzerer Anmietung als vereinbart, den höheren Tarif in Rechnung zu stellen. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, bei Rückgabe des Aggregats nach Geschäftsschluss (Mo Do 16.30 Uhr, Fr 13.00 Uhr) Personalkosten in Höhe von EUR 25,00 pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen.
Die Mietpreise verstehen sich netto, zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung gültigen MwSt , und unterliegen Änderungen. Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AVS Aggregatebau GmbH für die Vermietung von Stromversorgungsaggregaten“.
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